Erzielen Sie Zusatzgewinne mit Ihrer CO2-Einsparung – sicher und einfach.
Der Handel mit THG-Quoten (Treibhausgasminderungsquoten) ist eine Maßnahme der Bundesregierung zum Schutz des Klimas. Sie hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Unternehmen nur noch eine festgelegte Menge an CO2 ausstoßen dürfen. Dies betrifft besonders Mineralölkonzerne, die Kraftstoffe wie Benzin und Diesel verkaufen. Gelingt es diesen Unternehmen nicht, ihre CO2-Emission zu senken, besteht die Möglichkeit, diese durch den Kauf und Verkauf von Quoten auszugleichen.
Unternehmen, wie Stromanbieter, Betreiber öffentlicher Ladestationen oder Besitzer von E-Flotten, aber auch Einzelpersonen können ihre CO2-Einsparung an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Im Gegenzug erhalten sie eine Prämie. Das ist gleich doppelt gut fürs Klima: Es entstehen weniger klimaschädliche Gase und klimaschonende Technologien werden gefördert.
Warum wir?
Gemeinsam erfolgreich
Wir bündeln THG-Quoten und nutzen unsere umfassenden Marktkenntnisse, um für Sie attraktive Preise zu erzielen.
Einfach und sicher
Der gesamte Prozess von der Datenerfassung über Quotenbescheinigung bis hin zur Quotenvermarktung läuft digital ab. Sie müssen sich nur einmalig in unserem Kundenportal registrieren – den Rest machen wir.
Zuverlässig und Kompetent
Wir unterstützten Sie zuverlässig und kompetent in Sachen Quotenhandel im Zukunftsfeld der Elektromobilität.
Ablauf einer Anmeldung
Wir behalten für Sie den Überblick über den Stand des Abwicklungsprozesses und halten Sie auf dem Laufenden. Dadurch haben Sie minimalen Aufwand und können sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren.
1. Registrierung auf unserer Website
Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten (Vorname, Name, E-Mail-Adresse).
2. Bankverbindung angeben
Geben Sie die Bankverbindung an, auf die die Prämie ausgezahlt werden soll.
3. Fahrzeugschein hochladen
Wir benötigen zwei separate Scans/Fotos Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite). Natürlich können Sie auch gleich mehrere Fahrzeuge registrieren.
4. Prämie erhalten
Wir melden Ihre THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA) an und vermarkten sie. Anschließend erhalten Sie Ihre Prämie.
Wofür möchten Sie die Quote ausgezahlt haben?
Für den THG-Quotenhandel sind alle rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge zugelassen, Hybridelektrofahrzeuge sind hiervon ausgenommen. Weitere Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorliegt. Das trifft auf E-Pkw, E-LKW, E-Busse oder auch E-Motorräder zu. E-Fahrräder sind nicht zum THG-Quotenhandel zugelassen.