AGB für Fahrzeughalter

SHARED.BLUE ist eine Marke der eTree mobility GmbH.

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) stellen die Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen der eTree mobility GmbH, Königstrasse 26, 70173 Stuttgart, Deutschland, unter dem Namen SHARED.BLUE (im Folgenden: „SHARED.BLUE“, „uns“, „wir“) und Ihnen als Halterin bzw. Halter eines E-Fahrzeuges (im Folgenden: „Kunde“, „Halter“, „Sie“) dar. Hierin werden die Rechte und Pflichten zur Nutzung unseres Angebotes zur Abwicklung der Vermarktung von Treibhausgasminderungsquoten (im Folgenden: „THG-Quote“) geregelt.

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Halter: Der Kunde ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I namentlich eingetragen oder hat nachweislich eine Berechtigung vom namentlich eingetragenen Halter zur Geltendmachung der THG-Quote. Bei Firmenkunden ist jeweils die Firma als Halter in der Zulassungsbescheinigung namentlich eingetragen.
  2. E-Fahrzeug: Rein batterieelektrisch angetriebene(s) Fahrzeug(e) mit Straßenzulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I). Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.

§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags

(1) Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel”) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BlmSchV (38. BlmSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung zu Grunde.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SHARED.BLUE und Kunden im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BlmSchV („E-Auto” bzw. „E-Mobilisten”) über die Bestimmung und Berechtigung von SHARED.BLUE als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn ein Kunde nach Eingabe der Daten in der entsprechenden Eingabemaske und Akzeptieren der AGB durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche auf der Website www.shared.blue die Übermittlung des Online-Formulars an SHARED.BLUE bestätigt und SHARED.BLUE das Angebot durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.

(4) SHARED.BLUE schließt Verträge mit natürlichen Personen (Privatkunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) und juristischen Personen („Firma“, „Firmen“; mit einem Sitz innerhalb der EU). Bei Vertragsabschluss über das Online-Formular bestätigt die für die Firma handelnde natürliche Person, rechtlich befugt zu sein den Vertrag im Namen der Firma abzuschließen.

(5) Bei einem Vertragsabschluss mit einer juristischen Person (Firma) übernimmt SHARED.BLUE nicht die Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden, das gilt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von SHARED.BLUE.

(6) SHARED.BLUE ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen. SHARED.BLUE behält sich vor das Vertragsangebot eines Kunden ohne Angaben von Gründen ablehnen.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Quotenhandel auf SHARED.BLUE gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Der Kunde bestimmt SHARED.BLUE für die Ladestrommengen seines/r angegebenen Elektrofahrzeug/e als Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG. SHARED.BLUE nimmt die Bestimmung an.

(2) Die Bestimmung von SHARED.BLUE als Dritten gilt jeweils für das volle Kalenderjahr.

(3) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am THG-Quotenhandel für Elektrofahrzeuge teilnehmen zu können:

1) das entsprechende Fahrzeug muss die Angabe „Elektro“ im Zulassungsbescheinigung Teil I (unter dem Punkt P.3) und dem Code 0004 für die Kraftstoffart enthalten,

2) der Kunde ist namentlich als Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) eingetragen,

3) der Kunde betreibt einen nicht öffentlichen Ladepunkt (gem. § 2 Nr. 8 Ladesäulenverordnung),

4) die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist für jedes anzumeldende Elektrofahrzeug erforderlich. Dazu lädt der Kunde ein gut lesbares und vollständiges Foto/Scan der Vorder- und Rückseite bei der Anmeldung über das Online-Formular hoch.

5) der Kunde hat die THG-Quote seines Fahrzeuges das er bei SHARED.BLUE zur Vermarktung seiner THG-Quote beauftragen möchte, für den angegeben Zeitraum noch nicht selbst vermarktet oder einen anderen Dienstleister mit der Vermarktung als Dritten beauftragt.

(4) SHARED.BLUE ist berechtigt den Kunden bezüglich fehlender Nachweise, die zur Abwicklung des THG-Quotenhandels erforderlich sind, beliebig oft zu kontaktieren.

(5) Falls die Voraussetzungen aus § 2 Punt 3 Abs. 1-5 dieser AGB nicht erfüllt sind kann SHARED.BLUE die Beauftragung beenden.

§ 3 Entgelt für die Übertragung

(1) Der Kunde erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto von SHARED.BLUE ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Für gewählte Folgejahre muss der Kunde jeweils zum Jahresende gegenüber SHARED.BLUE bestätigen, dass er auch weiterhin Halter des beauftragten Elektrofahrzeuges ist. Die Abtretung bezieht sich jeweils nur auf den in der Auftragsbestätigung gewählten Beauftragungszeitraum.

(2) Die Fälligkeit und die Höhe des Entgelts bestimmen sich nach der vom Kunden beim Bestellvorgang gewählten Auszahlungsoption und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der Kundeseiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 und 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.

(3) Soweit dem Kunden in der Eingabemaske bei Abschluss des Vertrags mehrere

Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der Kunde einmalig pro Jahr frei zwischen diesen wählen. Möchte der Kunde im kommenden Kalenderjahr in eine andere Erlösoption wechseln, so teilt er, sie dies SHARED.BLUE bis spätestens zum 31. Dezember eines Jahres schriftlich mit, welche Erlösoption für das nachfolgende Kalenderjahr gewählt wird. Trifft der Kunde bis zum 31. Dezember eines Jahres keine abweichende Wahl, so bleibt es bei der ursprünglich gewählten Erlösoption.

SHARED.BLUE ist nicht verpflichtet dem E-Mobilisten mehrere oder alle Auszahlungsoptionen anzubieten.

(4) Das Entgelt wird nach Abschluss der Registrierung beim Umweltbundesamt und unmittelbar

anschließender Vermarktung der zugehörigen Treibhausgasminderungsquote durch SHARED.BLUE ausgezahlt; die erste Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach Zustandekommen dieses Vertrags entsprechend § 1 Absatz 3., aber nicht vor Eingang des Bescheids des Umweltbundesamts zur Mitteilung der Ladestrommengen bei SHARED.BLUE. Im Falle einer Bestimmung von SHARED.BLUE durch den Kunden nach § 2 erfolgen die Auszahlungen für Folgejahre in der Regel ebenfalls innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach der Bestätigung des Kunden nach §4 Absatz 2 dieser AGB, dass dieser weiterhin im Besitz des E-Autos ist, frühestens aber zum 31. Januar des jeweiligen Jahres.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Kunde SHARED.BLUE eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung auf der Website shared.blue von SHARED.BLUE zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von SHARED.BLUE wird der Kunde eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.

(2) Der Kunde wird in jedem neuen Kalenderjahr SHARED.BLUE bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Halter, Halterin des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Autos ist. SHARED.BLUE wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von SHARED.BLUE wird der Kunde SHARED.BLUE in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.

(3) Der Kunde teilt SHARED.BLUE etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (z.B. Kontoänderung) unverzüglich mit.

(4) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Kunde SHARED.BLUE die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm, ihr dies zumutbar ist.

§ 5 Exklusivität

(1) Der Kunde sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die THG-Quote eines registrierten Fahrzeuges für den beauftragten Zeitraum nicht anderweitig vermarktet wird.

(2) Teilt das Umweltbundesamt SHARED.BLUE mit, dass für ein Fahrzeug des Halters, der Halterin in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als SHARED.BLUE als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist SHARED.BLUE berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. SHARED.BLUE wird dem Halter, der Halterin das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto in Rechnung stellen.

§ 6 Datenschutz

(1) Zur Erfüllung des zwischen dem Kunden und SHARED.BLUE geschlossenen Vertrags verarbeitet SHARED.BLUE die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.

(2) Zur Vertragserfüllung kann SHARED.BLUE Dienstleister einsetzen, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.

§ 7 Vertragslaufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem vom Kunden in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Vermarktung der THG-Quote

(1) SHARED.BLUE wird die beauftragten Fahrzeuge des Kunden fristgerecht beim Umweltbundesamt anmelden (§ 8 Abs. 138 BlmSchV).

(2) Wir sind berechtigt, die THG-Quote in eigenem Ermessen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Quotenverpflichtete Unternehmen zu vermarkten.

§ 9 Haftung und Schadenersatz

Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In sonstigen Fällen haften wir – soweit hier nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung – ausgeschlossen.

Die Haftung von uns für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht

Sind Sie Verbraucher (§ 13 BGB) steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie SHARED.BLUE, (Adresse: eTree mobility GmbH, Königstrasse 26, 70173 Stuttgart, +49 (0) 711 18567 333, kundenservice@shared.blue, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können auch eine eindeutige Erklärung über das Kontaktformular auf unserer Webseite shared.blue elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 11 Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 12 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An eTree mobility GmbH, Königstrasse 26, 70173 Stuttgart, +49 (0) 711 18567 333, kundenservice@shared.blue:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(2) Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen uns und Ihnen als Kunden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie eigene AGB verwenden möchten und diese entgegenstehende oder von der hier aufgeführten Vereinbarung abweichende Bedingungen enthalten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.

(4) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Stuttgart.

(5) SHARED.BLUE kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

(6) Hinweis zu Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter

https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand Februar 2023