AGB der eTree mobility GmbH für Übertragungsverträge mit Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte

SHARED.BLUE ist eine Marke der eTree mobility GmbH.

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) stellen die Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen der eTree mobility GmbH, Königstrasse 26, 70173 Stuttgart, Germany (im Folgenden: „uns“, „wir“, „SHARED.BLUE“) und Ihnen als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes (im Folgenden: „Kunde“, „CPO“, „Sie“) dar.

§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags

  • Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BlmSchV (38. BlmSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden bzw. getretenen Fassung zu Grunde.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der eTree mobility GmbH (vertreten durch die Marke „SHARED.BLUE“; nachfolgend „SHARED.BLUE“) und Betreibern von öffentlich bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladepunkten (kurz „CPO“) im Sinne von § 2 Nr. 8 der Ladesäulenverordnung (LSV) über die Bestimmung und Berechtigung von SHARED.BLUE als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der CPO SHARED.BLUE den Auftrag zur Abwicklung und Vermarktung der Treibhausgasminderungen aus den an seinen Ladepunkten abgegebenen Strommengen erteilt hat und SHARED.BLUE dies durch Übersendung einer Vertragsbestätigung (im Wesentlichen diese AGB) in Textform angenommen hat.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des CPO aus dem Quotenhandel auf SHARED.BLUE gemäß § 5 Absatz 1 der 38. BlmSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.

§ 3 Entgelt für die Übertragung

(1) Der CPO erhält für jede von der Auftragsbestätigung erfasste kWh von SHARED.BLUE ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung durch SHARED.BLUE.

(2) Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach der vom CPO gewählten Auszahlungsoption und ergibt sich aus der durch SHARED.BLUE an CPO übersandten Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der CPO seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 und Absatz 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.

(3) Soweit dem CPO bei Abschluss des Vertrags mehrere Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der CPO frei zwischen diesen wählen. SHARED.BLUE ist nicht verpflichtet, dem CPO mehrere oder alle Auszahlungsoptionen anzubieten.

§ 4 Pflichten des CPO

(1) Der CPO stellt SHARED.BLUE monatlich spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats die Aufzeichnungen nach § 6 der 38. BlmSchV für den jeweiligen Monat zur Verfügung. SHARED.BLUE hat das Recht, die Daten zum Zwecke der Meldung der Ladestrommengen für deren Anrechenbarkeit an die Treibhausgasminderungsquote beim Umweltbundesamt nach § 2 dieser AGB zur Verfügung zu stellen.

(2) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der CPO SHARED.BLUE die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

§ 5 Exklusivität

(1) Der CPO sichert zu, dass er für die Kalenderjahre und die Ladestrommengen, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.

(2) Teilt das Umweltbundesamt SHARED.BLUE mit, dass für Ladestrommengen des CPO in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als SHARED.BLUE als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchV bestimmt worden ist, so ist SHARED.BLUE berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr für die relevanten Ladestrommengen zu verweigern. SHARED.BLUE wird dem CPO das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je MWh netto in Rechnung stellen.

§ 6 Datenschutz

(1) Zur Erfüllung des zwischen dem CPO und SHARED.BLUE geschlossenen Vertrags verarbeitet SHARED.BLUE die erforderlichen personenbezogenen Daten des CPO unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.

(2) Zur Vertragserfüllung setzt SHARED.BLUE Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.

§ 7 Vertragslaufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Haftung und Schadenersatz

Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In sonstigen Fällen haften wir – soweit hier nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung – ausgeschlossen.

Die Haftung von uns für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(2) Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen uns und Ihnen als Kunden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie eigene AGB verwenden möchten und diese entgegenstehende oder von der hier aufgeführten Vereinbarung abweichende Bedingungen enthalten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.

(4) SHARED.BLUE kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

(5) Hinweis zu Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand Februar 2023